"Die Einhaltung der Geldwäschevorschriften wird häufig stark vernachlässigt. Hohe Bußgelder drohen. Doch bereits mit kleinen Anpassungen können Sie die Einhaltung des GWG sicherstellen und Bußgelder für Ihr Unternehmen vermeiden."
Besonders im Immobiliensektor und im Autohandel steigen die Zahlen der Straftaten in Bezug auf Geldwäsche rasant. Aus diesem Grund stehen Autohändler und Immobilienmakler immer mehr im Fokus der Aufsichtsbehörden und fallen unter die Verpflichteten nach §2 Abs.1 Nr. 14 GWG. Besonders die hohen Bußgelder für fehlende interne Sicherungsmaßnahmen zwingen Unternehmen jetzt zum Handeln.
Sind Sie Immobilienmakler oder Autohändler und sind unsicher, was Ihre Aufgaben und Verpflichtungen sind?
Wir beraten Sie jetzt zu den Themen: