"Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es einen externen Datenschutzbeauftragten bedarf, der für seine Kunden einen Schritt weiter geht und auch bei der Umsetzung der Maßnahmen individuell unterstützt."
Die Unternehmensführung trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes. Deshalb muss Sie sicherstellen, dass die Prozesse im Unternehmen datenschutzkonform gestaltet sind. Sie wird dabei jedoch unterstützt. Innerhalb der Datenschutzorganisation nimmt der Datenschutzbeauftragte dabei eine zentrale Rolle ein. NNW Consulting begleitet Sie auch dauerhaft als externer Datenschutzbeauftragter.
Ab wann besteht eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten? Sowohl in der EU-Datenschutzgrundverordnung, als auch im Bundesdatenschutzgesetz n.F. gibt es formale Grundsätze, ab wann eine Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Darunter zählen u.a.
· 20 Mitarbeiter sind dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, oder
· Die Kerntätigkeit des Unternehmens liegt in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, oder
· Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungstätigkeiten, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen.